Der Umzug ist fast geschafft, die Kisten sind gepackt – doch die letzte große Hürde steht noch bevor: die Wohnungsübergabe. Viele Mieter fürchten diesen Termin, denn oft geht es um viel Geld: die Rückzahlung der Kaution. Unklare Regelungen zu Schönheitsreparaturen und ein unsauberes Übergabeprotokoll sind die häufigsten Gründe für teure Streitigkeiten. Als Ihr Umzugspartner, die Service Gruppe Werner, zeigen wir Ihnen, wie Sie sich perfekt vorbereiten und Ihre volle Kaution sichern.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Streitfall empfehlen wir die Konsultation eines Mietervereins oder eines Fachanwalts für Mietrecht.
Teil 1: Schönheitsreparaturen – Was müssen Sie wirklich machen?
Das ist die Millionen-Euro-Frage. Viele Mieter glauben, sie müssten die Wohnung bei Auszug immer komplett streichen. Das ist oft ein Irrtum!
Die goldene Regel: Ihr Mietvertrag entscheidet!
Was Sie tun müssen, hängt einzig und allein von der Wirksamkeit der Klauseln in Ihrem Mietvertrag ab. Der Bundesgerichtshof hat viele pauschale Renovierungspflichten gekippt.
- Ungültige Klauseln: Enthält Ihr Vertrag „starre Fristen“ (z.B. „Küche alle 3 Jahre streichen“) oder eine pauschale Endrenovierungspflicht, ist die gesamte Klausel oft unwirksam. Dann müssen Sie gar nichts machen, außer die Wohnung besenrein zu übergeben!
- Gültige Klauseln: Wirksame Klauseln sind meist flexibel formuliert und orientieren sich am tatsächlichen Zustand der Wohnung.
- Unrenoviert übernommen? Haben Sie die Wohnung unrenoviert übernommen und keine angemessene Entschädigung dafür erhalten, müssen Sie in der Regel keine Schönheitsreparaturen durchführen.
Checkliste: Was typischerweise zu Schönheitsreparaturen gehört (bei wirksamer Klausel)
- Streichen von Wänden und Decken: In neutralen, hellen Farben. Bunte Wände müssen Sie in der Regel wieder weiß streichen.
- Schließen von Bohrlöchern: Dübellöcher müssen fachgerecht mit Spachtelmasse verschlossen werden.
- Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren.
- Streichen von Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen.
Was NICHT dazu gehört: Das Abschleifen von Parkett, die Reparatur von Rissen im Mauerwerk oder die Erneuerung von Teppichböden. Das ist Sache des Vermieters.
Teil 2: Das Übergabeprotokoll – Ihre wichtigste Waffe
Das Übergabeprotokoll ist Ihr entscheidendes Beweismittel. Hier wird der Zustand der Wohnung bei der Übergabe schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben festgehalten. Nehmen Sie sich dafür Zeit!
Profi-Tipp: Fotografieren Sie alles! Machen Sie bei der Übergabe detaillierte Fotos von jedem Raum, jedem Zählerstand und allen im Protokoll vermerkten Mängeln. Bilder lügen nicht.
Was muss in ein lückenloses Übergabeprotokoll?
- Datum und Ort der Übergabe.
- Namen und Adressen von Mieter und Vermieter (sowie eventueller Zeugen).
- Genaue Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung (unbedingt fotografieren!).
- Liste aller übergebenen Schlüssel (Wohnung, Keller, Briefkasten etc.) mit Anzahl.
- Zustandsbeschreibung für jeden Raum: Werden Mängel festgestellt (z.B. ein Kratzer im Fenster), beschreiben Sie diese so genau wie möglich.
- Unterschriften beider Parteien. Wichtig: Unterschreiben Sie nur, was Sie auch wirklich gelesen haben und was dem Zustand entspricht. Bei Uneinigkeit vermerken Sie dies im Protokoll.
Sichern Sie Ihre Kaution – ohne Stress
Die Vorbereitung der Wohnungsübergabe kann aufwändig sein. Wenn Ihnen die Zeit oder das handwerkliche Geschick fehlt, übernehmen wir das für Sie. Von der fachgerechten Endreinigung über kleine Reparaturen bis zum Schließen der Bohrlöcher – wir sorgen für einen reibungslosen Abschluss.Jetzt Komplett-Service anfragen